Allgemeine Geschäftsbedingungen
tonproduktion.de a Divison of Happy Vibes Medien Produktion GmbH
1.Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge zwischen Happy Vibes Medien Produktion GmbH und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden in keinem Fall Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich zu. Für den Inhalt von Aufträgen ist allein der Wortlaut der diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur durch beiderseitige schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Angebot und Auftragserteilung
2.1. Abschlüsse, Vereinbarungen und Erklärungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Auftraggeber ist, wer die Auslösung eines Auftrages auf schriftlichem oder mündlichem Wege bewirkt, auch im Falle der Rechnungslegung an Dritte. Der Auftraggeber haftet neben dem Dritten ebenfalls für den vollen Rechnungsbetrag. Werden Aufträge über einen Vermittler im Namen und auf Rechnung eines Dritten abgeschlossen, so ist uns dies mitzuteilen. Wir sind darüber hinaus nicht verpflichtet Befugnisse des Vermittlers bei Auftragserteilung zu prüfen. Grundsätzlich besteht diesbezüglich für uns ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.
2.3. Für die inhaltlichen Aussagen eines Funkspots übernehmen wir keine Verantwortung. Ebenfalls ist eine Prüfung auf wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit nicht Gegenstand unserer Leistungen. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt liegt beim Auftraggeber. Eine Verpflichtung zur gesonderten Überprüfung der Inhalte besteht für uns nicht.
3. Urheberrechte Dritter
3.1. Werden bei der Ausführung eines Auftrages geschützte Werke Dritter verwendet (dies betrifft im speziellen Sprachaufnahmen oder geschützte Musiktitel), so liegt die Überprüfung dieser Rechte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
3.2.Verstoßen verwendete Inhalte Dritter gegen gesetzliche Vorschriften haftet lediglich der Auftraggeber für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen.
4. Nutzungsrechte
4.1. Dem Auftraggeber wird nach Auslieferung des Auftrages ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber nur vorläufig erteilt und kann von uns jeder Zeit revidiert werden.
4.2. Die gewährte Nutzungsdauer, insofern nicht anders vereinbart, beträgt ein Jahr. Diese Frist beginnt mit der Auslieferung an den Auftraggeber. Für die Einhaltung dieser zeitlichen Nutzungsbeschränkung seitens des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung oder Garantie.
4.3. Das Recht auf Verwendung der von uns ausgelieferten Medieninhalte beschränkt sich nur auf den mit uns vereinbarten Lizenzierungsumfang hinsichtlich des Sendegebietes und des verwendeten Mediums. Eine Verwendung über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus ist nicht zulässig. Für die Einhaltung dieser räumlichen Nutzungsbeschränkung seitens des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung oder Garantie.
4.4. Für weiterführende Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Medieninhalten erheben wir eine Nachlizenzierungsgebühr in angemessener und branchenüblicher Höhe.
4.5. Ein Recht auf Änderung der von uns gelieferten Inhalte seitens des Auftraggebers besteht nicht.
5. Preise
5.1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich dem geltenden Mehrwertsteuersatz.
5.2. Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Auftraggeber jedoch die angebotenen Medieninhalte nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin entgegen, so gelten die Preise des Liefertages.
5.3. Preise und Preislisten werden auf Anfrage bereitgestellt.
5.4. Kommt es nach Erteilung, Freigabe und Fertigstellung eines Auftrages nicht zum Einsatz der gelieferten Medieninhalte aufgrund der alleinigen Entscheidung des Auftraggebers und nicht durch Verschulden unsererseits, so bleibt der Vergütungsanspruch in unverminderter Höhe bestehen.
6.Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen rein netto in Euro ohne Abzug, falls das Zahlungsdatum nicht ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist.
6.2. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen. Leistungsort ist unser Firmensitz Kesselsdorf
6.3. Wir sind zur Forderung von Vorkasse-Leistungen bis 50 % berechtigt.
6.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlungen ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist.
6.5. Gegenansprüche berechtigen den Auftraggeber nur dann zur Zurückhaltung oder Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und für alle ausstehenden Lieferungen Vorkasse durch den Auftraggeber zu verlangen. Bezahlt der Auftraggeber in einem solchen Falle alle fälligen Forderungen nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, bzw. leistet er nicht die geforderte Vorkasse, so sind wir berechtigt, die noch bestehenden Verträge zu kündigen oder von den Verträgen zurückzutreten. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen und uns übergebene Sicherheiten zu verwerten. In der Art der Verwertung der Sicherheiten sind wir frei. Für Verschulden bei der Verwertung haften wir nur bei Vorsatz.
6.7. Unsere Gesamtforderung aus allen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen wird sofort fällig bei: a) Abnahmeverweigerung der Medieninhalte, auch im Falle von Teillieferungen; b) Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften; c) bei Geschäftsveräußerungen; d) für den Fall, dass eine Bank von uns entgegengenommene Wechsel des Auftraggebers zu diskontieren ablehnt; e) bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Auftraggebers.
6.8. Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleistet. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf die älteste Forderung zu verrechnen.
7.Lieferung, Liefertermine und Lieferfristen
7.1. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern sie nicht vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss ausdrücklich vorgeschrieben wird. Standardmäßig werden alle auszuliefernden Inhalte via E-Mail an den Auftraggeber übermittelt.
7.2. Im Falle der Auslieferung der gefertigten Medieninhalte auf einem Datenträger oder Band reist die Ware, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und zwar auch bei Anlieferung durch uns. Die Haftung für Transportschäden ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Preis frei Empfangsstation vereinbart ist. 7.3. Unsere Lieferverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
7.4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Auftraggeber und uns schriftlich vorliegt und endet mit dem Zeitpunkt der Versendung der Medieninhalte oder mit der Lieferungserfüllung. Die Lieferfrist beginnt in jedem Fall erst ab Erfüllung aller Voraussetzungen, die dem Auftraggeber obliegen.
7.5. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Medieninhalte versandbereit sind und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
7.6. Genannte Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet und anerkannt haben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Lieferfristen und Liefertermine gelten bei rechtzeitiger Absendung als eingehalten. 7. Für die Nichtausführung von Lieferungen oder Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen haften wir auch bei verbindlich zugesagten Lieferterminen und Fristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vereinbarten Termine sind jedoch abhängig von geordneten Arbeits- und Betriebsverhältnissen, wie auch von rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ankunft von uns zugekaufter Inhalte oder Leistungen.
7.8. Höhere Gewalt, Feuer- und Verkehrssperren, Störungen des Betriebs oder des Transports und sonstige Umstände, die uns oder unseren Vorlieferanten die rechtzeitige Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder nach unserer Wahl hinsichtlich des nichterfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.9. Die von unseren Vorlieferanten abgegebene Erklärung, dass eine Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen kann, gilt als ausreichender Beweis, dass wir an der Lieferung gemäß Ziffer 7 gehindert sind.
7.10. Kommen wir mit der uns obliegenden Lieferung aus anderen als den oben genannten Gründen in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, allerdings unter der Voraussetzung, dass er nach Ablauf von einer Woche ab dem vereinbarten Liefertermin eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und wir in dieser Nachfrist ebenfalls fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
8. Qualität und Beratung
An,- und Verwendung der gelieferten Medieninhalte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Er hat die Inhalte nach Erhalt auf die Eignung, des für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweckes zu untersuchen. Eine Haftung hierfür wird unsererseits nicht übernommen. Jegliche anwendungstechnische Beratung durch uns gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der bezogenen Inhalte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits gegeben sein, so wird sie hiermit ausdrücklich auf den Wert der gelieferten Medieninhalte begrenzt.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Mängel an unseren Lieferungen, zu denen das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, sind bei uns 10 Tage nach Eingang der Medieninhalte beim Auftraggeber, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, schriftlich zu rügen. Mängelrügen, die verborgene Mängel betreffen, müssen 10 Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Monate nach Empfang der Medieninhalte schriftlich erhoben werden. Nach Ablauf der oben genannten Fristen gilt unsere Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt. Spätere Rügen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
9.2. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen die gerügten Medieninhalte oder einzelne Beispiele davon unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, so entfallen alle Mängelansprüche.
9.3. Unsere Gewährleistung bezieht sich mit auf solche Mängel, die nachweisbar auf vor der Lieferung liegende Umstände beruhen und die Brauchbarkeit der Lieferung nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
9.4. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge haften wir wie folgt: Wir sind in diesem Fall verpflichtet, nach unserer Wahl entweder kostenlosen Ersatz zu leisten, oder den Kaufpreis zu erstatten. Wir sind bei nur unerheblichen Mängeln auch berechtigt, nach unserer Wahl den Minderwert zu erstatten.
9.5. Der Auftraggeber hat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn wir trotz mehrfachen Versuchs, wofür uns angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage sind, den beanstandeten Mangel zu beheben bzw. eine mangelfreie Lieferung zu erbringen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz, auch für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Medieninhalte inzwischen be- oder verarbeitet wurde. Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht zu Änderungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung.
9.6. Als zugesicherte Eigenschaften im Sinne dieser Vereinbarung gelten nur Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
9.7. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Medieninhalte ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
9.8. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Auftraggeber keine Mängelrügerechte bezüglich der übrigen Mengen geltend machen.
10. Vergütung von Layout-Produktionen und Entwürfen
10.1. Bei Anfertigung von Musterproduktionen vor Auftragserteilung bleiben unsere im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Vergütungsansprüche auf diese Inhalte auch bei Nicht-Erteilung des zugehörigen Auftrages in unverminderter Höhe bestehen.
10.2. An den gefertigten Konzepten, Layouts oder Entwürfen erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte.
11. Freigaben:
11.1. Die in Auftrag gegebenen Inhalte sind vor der eigentlichen Produktion zu überprüfen und auf schriftlichem oder mündlichem Wege freizugeben. Bei Einbeziehung Dritter gilt selbiger Grundsatz. Für vom Auftraggeber im Rahmen des Freigabeprozesses nicht angezeigte Fehler übernehmen wir keine Haftung.
11.2. Werden Inhalte auf Weisung und ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers an Dritte versendet und der Auftraggeber kommt somit seiner Pflicht nach Freigabe nicht nach, so gilt das Produkt trotzdem als freigeben. Eine Haftung unsererseits besteht daher nur im Bereich gravierender Abweichungen vom eigentlichen Auftrag.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Alle Medieninhalte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen unsererseits gegenüber dem Auftraggeber aus der bestehenden Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderung, unser Eigentum. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn der Rechnungsbetrag nebst sämtlicher Zinsen und Unkosten an uns bezahlt ist. Wenn wir zur Finanzierung oder Refinanzierung des Kaufpreises gegenüber dem Auftraggeber oder gegenüber Dritten irgendwelche Verpflichtungen eingehen oder wenn solche Verpflichtungen entstehen, etwa aufgrund Wechselakzepts, Bürgschafts- oder sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Haftungsübernahme durch uns, so geht das Eigentum erst über, wenn wir insoweit von jeglicher Verpflichtung und Haftung gegenüber dem Auftraggeber und Dritten endgültig freigeworden sind.
12.2. Der Auftraggeber darf bis zu diesem Zeitpunkt die Medieninhalte weder verpfänden noch anderen übereignen. Sollten die Medieninhalte in dieser Zeit gepfändet werden oder sollte die Eröffnung eines Vergleichsverfahrens oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt werden, so hat der Auftraggeber uns das unverzüglich mitzuteilen und alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Pfändung wieder aufzuheben bzw. die Medieninhalte als Vorbehaltsware aus der Konkursmasse aus- bzw. abzusondern. Die uns entstehenden Kosten für die Abwehr trägt der Auftraggeber.
12.3. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers gemäß § 950 BGB an der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen.
12.4. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
12.5. Nach der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht ohne weiteren Übertragungsakt das Eigentum der Vorbehaltsware sofort auf den Auftraggeber über. Dasselbe gilt auch für die abgetretene Forderung des Auftraggebers.
12.6. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die gesicherte Forderung nachhaltig um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
13.Ausschluss von Ansprüchen
13.1. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Im Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, einer positiven Vertragsverletzung bzw. einer Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Pflichten haften wir, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Soweit im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen sowie deren Verzögerung oder Nichtausführung aufgrund zwingenden Rechts darüber hinaus Schadenersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche, gleich welcher Art oder aus welchem Recht, entstehen sollten, so begrenzen wir diese in jedem Fall ausdrücklich auf bei Vertragsabschluss für uns nachweislich vorhersehbare Schäden sowie im Höchstfall auf den Faktura-Wert der einzelnen mit dem Schadensfall zusammenhängenden Lieferungen. Bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen auf den entsprechenden Anteil des Lieferwertes.
14. Sonstiges, Gerichtsstand
14.1. Sollten eine oder mehrere Vorschriften unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen im vollen Umfang rechtswirksam. 2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. 3. Gerichtsstand und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess ist Dippoldiswalde soweit dies gesetzlich zulässig zu vereinbaren ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.